Allgemeine Geschäftsbedingungen B Real Properties

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für sämtliche mit B Real Properties abzuschließenden oder abgeschlossenen Verträge/Maklerverträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden zurückgewiesen, soweit sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

2. Anzuwendendes Recht/Vertragsabschluss/Erfüllungsort

2.1. B Real Properties ist berechtigt, jederzeit geeignete Dritte zur Erfüllung, der ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.

3. Vertragsgegenstand

3.1. B Real Properties erbringt ihre Leistung zu Vertragsabschlussangelegenheiten/Objektvermittlungen aufgrund Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von B Real Properties zur Verfügung gestellten und von B Real Properties weitergegebenen Informationen haftet diese nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere auch für sämtliche Angaben oder Informationen zur allgemeinen oder speziellen Beschaffenheit des Objektes, zu Art, Umfang, Gegenstand und Zweck der baulichen Nutzung oder sonstigen Verwertbarkeit des Objektes, zur allgemeinen oder speziellen Tauglichkeit des Objektes für die Vorstellungen oder Zwecke des Interessenten. Im Falle von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet B Real Properties auch bei bloßer Fahrlässigkeit.

3.2. Die Angebote/Exposés von B Real Properties sind rechtlich nicht verbindlich.

3.3. Neben den Maklerleistungen erbringt B Real Properties auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch sonstige Dienstleistungen. 

Diese weiteren Dienstleistungen sind gegebenenfalls einzelvertraglich zu regeln und gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen.

4. Entstehen und Fälligkeit der Provision

4.1. Der Provisionsanspruch für B Real Properties entsteht mit Abschluss des Pacht-, Miet-, oder Kaufvertrages (Hauptvertrag) für das durch B Real Properties vermittelte Objekt. Für die Entstehung der Provision ist es ausreichend, dass die B Real Properties beim Zustandekommen dieses Vertrages zumindest mitursächlich mitgewirkt hat. Eine nachträgliche und einvernehmliche Aufhebung eines Hauptvertrages durch die Parteien des Hauptvertrages berührt den für B Real Properties entstandenen Provisionsanspruch grundsätzlich nicht.

4.2. Ein Miet-/Pachtvertrag, der durch Beiziehung eines Projektentwicklers (sog. Developer) durch B Real Properties zwischen dem Projektentwickler und einem von B Real Properties nachgewiesenen Mieter/Pächter zustande kommt, ist für den Projektentwickler gegenüber B Real Properties provisionspflichtig, soweit hierzu nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.3. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn ein von dem ursprünglich von B Real Properties nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft abweichender, wirtschaftlich jedoch gleichwertiger Hauptvertrag abgeschlossen worden ist. Als wirtschaftlich gleichwertig gilt ein Hauptvertrag insbesondere dann, wenn dieser zu Bedingungen abgeschlossen worden ist, die von jenen in dem Angebot von B Real Properties abweichen. Ebenso dann, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Hauptvertrag zustande kommt, der mit dem angestrebten Geschäft identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolgen nur unwesentlich von dem angestrebten Geschäft abweicht.

4.4. Der Provisionsanspruch von B Real Properties wird, soweit nichts anders vereinbart, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung durch B Real Properties zur Zahlung fällig.

5. Höhe der Provision

Zwischen dem Auftraggeber und B Real Properties werden folgende Provisionssätze für Nachweise und/oder Vermittlungen vereinbart:

5.1. Kauf

Im Falle eines Objektankaufes (asset deal) oder dem Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen (share deal) bemisst sich die an B Real Properties zu zahlende Provision am Gesamtkaufpreis, bei notarieller Beurkundung am beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie aller damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen. Soweit nichts anders vereinbart, beträgt die Provision hieraus 5 % netto.

5.2. Vermietung und Verpachtung gewerblicher Flächen

Für die Vermietung/Verpachtung von Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen beträgt die an B Real Properties zu zahlende Provision 3 Nettomonatsmieten. Bei einer Mietvertragslaufzeit ab 10 Jahren erhöht sich unsere Provision auf 4 Nettomonatsmieten. Die gesamten Provisionen verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Obliegenheiten des Auftraggebers

6.1. Gibt der Empfänger von Objektinformationen jeglicher Art, die er von B Real Properties erhalten hat, Informationen über ein ihm von B Real Properties vorgestelltes Objekt an Dritte weiter und kommt daraufhin ein Hauptvertrag mit jenem Dritten zustande, so ist der Auftraggeber gleichwohl gegenüber B Real Properties zur Provisionszahlung verpflichtet. Der Auftraggeber ist gehalten, sämtliche von B Real Properties erhaltenen Informationen, Angebote etc. vertraulich zu behandeln.

6.2. Ist dem Auftraggeber das von B Real Properties nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich B Real Properties schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen. Andernfalls ist er in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt zur Zahlung einer Provision gemäß Punkt 4 und 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an B Real Properties verpflichtet.

7. Beauftragung durch Dritte

B Real Properties ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages, entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. B Real Properties wird in diesem Falle ihre Tätigkeit in pflichtgemäßer Weise ausüben. Der Vertragspartner ist mit einer etwaigen Doppelvertretung durch B Real Properties einverstanden.

8. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass B Real Properties zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln. Der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

9. Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird davon die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10. Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten gilt ausschließlich der Gerichtsstand Bremen

 

B Real Properties

Bürgermeister-Spitta-Allee 28

28329 Bremen

Amtsgericht: Bremen

HRB-Nr.: 

Geschäftsführer: Sören Bredenkamp

www.brepro.de

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.